Fristlose Kündigung
im Arbeitsrecht
Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten? Sind Sie damit nicht einverstanden? Gerne überprüfe ich für Sie, ob Ihre Kündigung rechtmäßig war.
Ich unterstütze Sie bei einer fristlosen Kündigung
Vor einer fristlosen Kündigung nimmt Ihr Arbeitgeber meistens an, dass Sie eine schwer wiegende Pflichtverletzung begangen haben. Dieses Vergehen muss so schwerwiegend sein, dass es eine sofortige Kündigung rechtfertigt.
Ihr Arbeitgeber muss vor Gericht den Nachweis führen, dass Sie tatsächlich eine zu schwere Pflichtverletzung begangen haben und diese dann auch die Kündigung rechtfertigt. Zudem muss in den meisten Fällen vor einer fristlosen Kündigung auch eine Abmahnung wegen derselben Angelegenheit erfolgt sein.
Meistens erfolgt eine fristlose Kündigung aus einem emotionalen Impuls heraus, deshalb sind sehr oft formale Fehler zu finden. So fehlt es häufig an der Schriftform, wenn die Kündigung zum Beispiel per E-Mail erfolgte, die Unterschrift lediglich eine Kopie ist oder die Zustellung erfolgte nicht ordnungsgemäß.
Deshalb sind die Erfolgsaussichten in der Regel gut gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen. Am Ende dieses Prozesses steht dann entweder Ihr Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder die Verpflichtung des Arbeitgebers an Sie eine Abfindung zu bezahlen.
Gerade nach einer fristlosen Kündigung kochen die Emotionen über, deshalb empfiehlt es sich schnell einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen.
Ich als Anwalt für Arbeitsrecht setze mich für Sie ein und setze Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch. Gegen eine fristlose Kündigung ist das Mittel der 1. Wahl die so genannte Kündigungsschutzklage. Diese Klage ist aber nur drei Wochen nach Zustellung der Kündigung möglich. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie mich schnell nach dem Erhalt einer Kündigung anrufen. Bereits im kostenlosen Vorgespräch werden wir zusammen eine Strategie entwickeln um gegen ihre Kündigung vorzugehen.
Wenn mir nach der Besprechung alle Fakten zu Ihrem Fall bekannt sind, kann ich Ihnen eine Einschätzung geben, ob es sinnvoll ist gegen die Kündigung infolge einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, mit welcher Abfindung Sie im Falle eines Erfolges rechnen können und wie hoch die Kosten des Verfahrens sind. Sie haben dann die vollständige Kostentransparenz und können gut informiert ihre Entscheidung treffen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Der erste Kontakt am Telefon ist für Sie immer kostenlos.
Dabei erhalten Sie in ca. 5 bis 10 Minuten eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Dabei erfahren Sie, wie eine Mandatierung oder Beratung abläuft und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstütze.