Abfindung
im Arbeitsrecht
Wurde Ihnen gekündigt oder rechnen Sie jeden Augenblick mit einer Kündigung? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Dieser Aufhebungsvertrag enthält eine Abfindung. Lassen Sie sich von mir beraten, bevor Sie etwas unterschreiben. Selbst wenn Ihnen der Arbeitgeber aus freien Stücken einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbietet, lohnt sich immer ein zweiter Blick.
Es ist gefährlich hier die Unterschrift zu übereilen, denn es gibt meistens keine Anfechtungsmöglichkeiten des Vertrages. Zudem kann ein Aufhebungsvertrag, abgesehen von der Abfindung auch Klauseln enthalten, die sich nachteilig auf das Arbeitslosengeld und die Meldung beim Arbeitsamt auswirken können.
Anspruch auf Abfindung
Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur selten. Grundsätzlich besteht ein Anspruch nicht. Trotzdem lohnt sich oft ein Blick auf das Thema Abfindung. Denn solche werden gezahlt, wenn die Kündigung rechtswidrig war und für den Arbeitgeber mit einer langen Kündigungsfrist zu rechnen ist. Meistens wird auch eine Abfindung gezahlt um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Denn durch ein Gerichtsverfahren besteht immer die Möglichkeit, dass es zu Reputationsschäden am Unternehmen kommt.
Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie über den ganzen Prozess der Abfindungsverhandlung. Da ich bereits sehr viele Abfindungsverhandlungen geführt habe und nach dem Harvard-Verhandlungsmodell geschult bin, übernehme ich für Sie die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber komplett.
Ich werde mit Ihrem Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag mit Abfindung komplett verhandeln, damit im Aufhebungsvertrag keine Klausel enthalten ist, die Ihnen schadet.
Höhe der Abfindung
Die Höhe der Abfindung ist stark Einzelfall abhängig. Deshalb bespreche ich mit Ihnen die optimale Strategie, mit dir ich für Sie die höchstmögliche Abfindung verhandle.
Auf die Höhe der Abfindung haben unter anderem Faktoren wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Branche, in der Sie gearbeitet haben, Ihre soziale Situation und viele weitere Faktoren Einfluss.
Die alleinige Höhe der Abfindung ist aber nicht alles, was man bei einem Aufhebungsvertrag beachten muss. So gibt es auch noch die gerne übersehene Nebenschauplätze des Dienstwagens oder der Dienstwohnung.
Nachdem das Verhandeln der Abfindungshöhe als Anwalt, der sich ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, zum einen sehr regelmäßigen Aufgaben gehört, kann ich Sie mit großer Erfahrung unterstützen.
Wie ich Sie konkret unterstütze:
Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, wie Sie mit der Situation am besten umgehen können. Wenn es die Möglichkeit einer Abfindung gibt, übernehme ich das verhandeln für Sie.
Was kostet es mich zu beauftragen?
Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, wie Sie mit der Situation am besten umgehen können. Wenn es die Möglichkeit einer Abfindung gibt, übernehme ich das verhandeln für Sie.
Kostenlose Ersteinschätzung
Der erste Kontakt am Telefon ist für Sie immer kostenlos.
Dabei erhalten Sie in ca. 5 bis 10 Minuten eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Dabei erfahren Sie, wie eine Mandatierung oder Beratung abläuft und wie ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstütze.